Als ersten Schritt haben Sie die Möglichkeit mich telefonisch oder per e-Mail zu kontaktieren, um einen geeigneten Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Das Erstgespräch dient vor allem dazu, dass wir uns gegenseitig kennenlernen können. Sie haben hier Gelegenheit, sich ein Bild von mir zu machen und mir von Ihren Anliegen zu erzählen. Wir werden auch die organisatorischen Rahmenbedingungen besprechen und ich kann Ihre Fragen bezüglich meiner Arbeit beantworten.
PSYCHOTHERAPIE (Praxis) | |
| 90,– |
| 120,– |
| 180,– |
| 240.– |
PFERDEGESTÜTZT (Pferdehof) | |
| 90.– |
| je nach Setting |
Die Therapieeinheiten in der Praxis dauern in der Regel 50 Minuten. Sollte eine Doppeleinheit (z.B. bei Paar- oder Familientherapie) vereinbart werden, so dauert diese 90 Minuten.
Eine Einheit therapeutisches Reiten/Voltigieren dauert üblicherweise 60 Minuten, dazu gehört auch das gemeinsame Versorgen des Pferdes.
Für die pferdegestützte Psychotherapie werden im Einzelsetting je nach Thema 60-90 Minuten und mit mehreren Personen (Paare oder Familien) inkl. Vor- und Nachbesprechung 90 Minuten angesetzt..
Für eine Kontaktaufnahme mit mir stehen Ihnen Telefon, e-Mail und gerne auch sms zur Verfügung.
Von Diensten wie Whatsapp, Facebook o.ä. ist aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand zu nehmen.
Sie können das Honorar entweder in bar bezahlen oder überweisen. Die Honorarnoten übersende ich per E-Mail – je nach Vereinbarung am Ende der Woche oder gesammelt am Monatsende.
Falls Sie einen Kostenzuschuss durch die Krankenkasse anstreben, werden dafür ergänzende Informationen auf der Honorarnote verlangt. Geben Sie mir Bescheid, damit wir diese hinzufügen.
Die Möglichkeit einer Teilrefundierung der Therapiekosten von Seiten der Krankenkassen besteht bei mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht, da dies im Status ›in Ausbildung unter Supervision‹ nicht vorgesehen ist. Die Kosten der Behandlung verringern sich allerdings dementsprechend.
Bei vielen privaten Zusatzversicherungen kann man die Kosten für Psychotherapie (auch bei PsychotherapeutInnen ›in Ausbildung unter Supervision‹) einreichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Als Psychotherapeutin bin ich gemäß §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet: ›Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.‹
Von dieser Schweigepflicht gibt es nur wenige Ausnahmen, wie z.B. bei Entbindung von Seiten der Klienten, bei begründetem Verdacht der Kindeswohlgefährdung oder bei drohender Selbst- oder Fremdgefährdung.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, so früh als möglich Bescheid zu geben. Grundsätzlich gilt jedoch, wenn Sie bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, dann ist dies kostenfrei möglich.
Bei Absagen später als 48 Stunden vor dem Termin, bzw. bei Nichterscheinen, wird das Honorar für die ausgefallene Stunde in Rechnung gestellt. Dies kommt nicht zum Tragen, wenn ein anderer Klient auf Warteliste den ausgefallenen Termin übernimmt.
PsychotherapeutInnen ›in Ausbildung unter Supervision‹ sind AusbildungskandidatInnen, die bereits formal zur PatientInnen-Behandlung autorisiert worden sind. Sie dürfen psychotherapeutische Leistungen eigenständig unter engmaschiger fachlicher Lehrsupervision erbringen.
(gemäß Supervisionsrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit
sowie § 6 Abs. 2 Z 4 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990)