Als ersten Schritt haben Sie die Möglichkeit mich telefonisch oder per e-Mail zu kontaktieren, um einen geeigneten Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Das Erstgespräch dient vor allem dazu, dass wir uns gegenseitig kennenlernen können. Sie haben hier Gelegenheit, sich ein Bild von mir zu machen und mir von Ihren Anliegen zu erzählen. Wir werden auch die organisatorischen Rahmenbedingungen besprechen und ich kann Ihre Fragen bezüglich meiner Arbeit beantworten.
Bei Absagen später als 48 Stunden vor dem Termin, bzw. bei Nichterscheinen, wird die ausgefallene Stunde in Form eines Ausfallhonorars (Höhe je nach Zeitpunkt der Absage, siehe unten) in Rechnung gestellt. Dies kommt nicht zum Tragen, wenn ein anderer Klient auf Warteliste den ausgefallenen Termin übernimmt.
Für eine Kontaktaufnahme mit mir stehen Ihnen Telefon, e-Mail und gerne auch sms zur Verfügung.
Von Diensten wie Whatsapp, Facebook o.ä. ist aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand zu nehmen.
Abends und am Wochenende/Feiertag bin ich nur nach Vereinbarung erreichbar.
Als Psychotherapeutin bin ich gemäß §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet: ›Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.‹
Von dieser Schweigepflicht gibt es nur wenige Ausnahmen, wie z.B. bei Entbindung von Seiten der Klienten, bei begründetem Verdacht der Kindeswohlgefährdung oder bei drohender Selbst- oder Fremdgefährdung.
Praxis | |
| 100,– |
| 120,– |
| 200,– |
| 240.– |
Pferdehof | |
| n. V. |
Ausfallhonorar | |
| 70,- |
| 100,- |
Bei Wahl-Psychotherapeuten haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse um einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) der privat bezahlten Behandlungskosten anzusuchen.
Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Vorgaben dafür bestehen. In der Regel braucht es bereits zu Beginn eine ärztliche Bestätigung und nach den ersten 10 Einheiten muss ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden.
Stand Jän 2024:
ÖGK: 33,70 (bewilligungspflichtig ab der 11. Sitzung)
SVS: 45,00 (bewilligungspflichtig ab der 11. Sitzung)
BVAEB: 46,60 (bewilligungspflichtig ab der 11. Sitzung)
Auch bei vielen Privatversicherungen kann man die Kosten für Psychotherapie einreichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Sie können das Honorar entweder in bar bezahlen oder überweisen. Die Honorarnoten übersende ich per e-Mail, üblicherweise am Ende der Woche.
Falls Sie einen Kostenzuschuss durch die Krankenkasse anstreben, werden dafür ergänzende Informationen auf der Honorarnote verlangt. Geben Sie mir Bescheid, damit wir diese hinzufügen.